Manchmal geht es ohne Röntgen nicht. Seit der Erfindung der Röntgendiagnostik sind große Fortschritte erzielt worden. In meiner Praxis findet ein Gerät Anwendung, mit dem die Strahlenbelastung relativ gering gehalten werden kann. Es wird ständig durch den TÜV für Medizingeräte kontrolliert.
Röntgenaufnahmen sind insbesondere erforderlich, wenn der Verdacht auf einen Knochenbruch besteht (mit der Sonografie sind nur Weichteile zu erfassen). Nur mit Röntgen lässt sich auch ein Verdacht auf Knochentumoren ausschließen. Röntgen wird gebraucht, um Anzeichen für Arthrose an Gelenken zu erkennen. Es dient auch dazu, statische Fehlstellungen wie X- oder O-Beine (letztlich: alle beteiligten Gelenke) detailliert zu beurteilen. Schließlich muss geröntgt werden, wenn Wachstumsstörungen zu vermuten sind.
Sollten von Ihnen bereits Röntgenaufnahmen vorhanden sein, bringen Sie diese bitte auf jeden Fall schon zum ersten Termin mit.
Bitte informieren Sie uns auch, wenn eine Schwangerschaft nicht auszuschließen ist. Dann darf im Regelfall nicht geröntgt werden.